Um zu verhindern, dass Vereine aufgrund der Corona-Pandemie Nachteile bei der Beantragung der Vereinspauschale 2021 erleiden, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit Schreiben vom 04. März 2021 Erleichterungen bei den Fördervoraussetzungen zugelassen. Diese sind auf der Internetseite www.oberallgaeu.org – Stichwort „Vereinspauschale“ in der Rubrik „Kommunales“ abrufbar. Auskünfte können auch bei Herrn Steffel unter 08321/612-249 oder kommunalrecht@lra-oa.bayern.de eingeholt werden