Briefwahl
- Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06. März, 15.00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe beantragt werden.
- Sofern die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abgeholt werden, muss der Antrag bis spätestens Mittwoch, 04. März, 12.00 Uhr, bei der VG Hörnergruppe eingegangen sein, damit die rechtzeitige Zustellung gewährleistet werden kann.
- Die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder online auf dieser Seite (klicken sie hier) sowie durch persönliche Vorsprache bei der VG Hörnergruppe beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
- Hinweis: Aufgrund einer gesetzlichen Regelung können die Briefwahlunterlagen erst ab dem 16. Februar versendet oder persönlich abgeholt werden
- Bei plötzlicher Erkrankung können die Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag von 8.00 bis 15.00 Uhr beantragt und abgeholt werden.
- Bei Rückfragen zur Briefwahl steht das Bürgerbüro der VG Hörnergruppe, Telefon 08326/996110 oder 996112, zur Verfügung.
Die Wahlergebnisse werden am Wahlsonntag Abend unter www.hoernergruppe.de unter der Rubrik „Kommunalwal 2026-Ergebnisse“ veröffentlicht.