Stichwahl Landrat
Stichwahl Landrat am Sonntag, 22. März 2026
Am Sonntag, 22. März 2026 findet die Stichwahl Landrat statt.
Die Wahllokale sind durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Jede Person, die bei der Kommunalwahl am 08. März wahlberechtigt war, ist dies auch bei der Stichwahl. Neue Wahlbenachrichtigungen für die Stichwahl werden nicht versendet.
Briefwahl:
- Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 20. März, 15.00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe beantragt werden.
- Wer beim Briefwahlantrag für die Kommunalwahl die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl mit beantragt hat, erhält diese automatisch.
- Sofern die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abgeholt werden, muss der Antrag bis spätestens Mittwoch, 18. März, 12.00 Uhr, bei der VG Hörnergruppe eingegangen sein, damit die rechtzeitige Zustellung gewährleistet werden kann.
- Die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder online auf dieser Seite (klicken sie hier) sowie durch persönliche Vorsprache bei der VG Hörnergruppe beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
- Bei plötzlicher Erkrankung können die Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag von 8.00 bis 15.00 Uhr beantragt und abgeholt werden.
- Bei Rückfragen zur Briefwahl steht das Bürgerbüro der VG Hörnergruppe, Telefon 08326/996110 oder 996112, zur Verfügung.
Hinweis:
Die Ausstellung und der früheste Versand der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab 13. März 2026 erfolgen, da die Verwaltungsgemeinschaft erst zu diesem Zeitpunkt die Stimmzettel erhält.