Grundsteuer
Erhebung der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird entsprechend des Grundsteuergesetztes als Realsteuer erhoben.
Die Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern anhand der von Ihnen abgegebenen Grundsteuererklärungen ermittelt.
Das Finanzamt berechnet den Grundsteuermessbetrag. Die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. der Grundsteuerwert bildet die Grundlage hierfür.
Der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt bildet die Berechnungsgrundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem entsprechenden Hebesatz und berechnet so die Grundsteuer.
Sie haben Fragen? Über https://www.grundsteuer.bayern.de/ erhalten sie weitere Informationen.
