Problemmüllsammlung
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Ab Montag, 28.09.2026 (KW 40), werden die Biotonnen bis einschließlich 08.05.2027 wieder im 14-tägigen Rhythmus geleert. Der Abfuhrplan ist hier abrufbar: www.zak-kempten.de/abfuhrtermine
Mit dem Herbst beginnt die Hauptsaison für Gartenabfälle: Laub fällt, Hecken werden ein letztes Mal geschnitten, Beete winterfest gemacht. Entsprechend gut gefüllt sind in diesen Wochen die Container für Gartenabfälle. Gartenabfälle werden verwertet und zu Kompost verarbeitet. Störstoffe lassen sich im weiteren Prozess nur mit großem Aufwand wieder heraussortieren. Der Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten (ZAK) bittet die Bürgerinnen und Bürger deshalb darum, im Gartenabfall-Container nur das zu entsorgen, was auch wirklich hineingehört.
Das darf in den Gartenabfall-Container:
• Rasen- und Heckenschnitt
• Laub – Zweige und Äste
• Baum- und Strauchschnitt bis maximal 2 m Länge
• Wurzelstöcke bis maximal 50 cm Durchmesser
• Balkonblumen mit anhaftender Erde
• Unkraut
Das darf nicht in den Gartenabfall-Container:
• Fallobst (Biotonne oder Anlieferung in der Vergärungsanlage Kempten-Schlatt)
• Altholz, z. B. Zaunlatten (Altholz-Container am Wertstoffhof) – Tiereinstreu und Fäkalien, z. B. Hasenmist oder Katzenstreu (Restmüll) – Lebensmittelreste, z. B. Teebeutel, Kaffeefilter oder Speisereste (Biotonne)
• Problempflanzen, z. B. Jakobskreuzkraut oder Staudenknöterich (siehe Abfall ABC oder Infoflyer auf der ZAK Website)
• Kunststoffsäcke und -teile, z. B. Blumentöpfe (Kunststoffverpackungen/Gelber Sack)
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Weitere Hinweise zur Nutzung der Gartenabfall-Container
Damit die Annahmestellen sauber bleiben, bittet der ZAK um Mithilfe: Gartenabfälle gehören immer lose in den Container. Beim Befüllen von hinten nach vorne vorgehen und die Höhe möglichst ausnutzen, dann passt deutlich mehr hinein. Ist ein Container voll, darf davor kein Grüngut abgelagert werden.
Die frei zugänglichen Container für Gartenabfälle sind als Ergänzung zu den übrigen Abgabemöglichkeiten des ZAK gedacht. Bitte nur nutzen, wenn der Wertstoffhof oder Kompostplatz in der Nähe geschlossen ist.
Zusätzliche Anlieferung von Gartenabfällen ist neben den Wertstoffhöfen und Kompostplätzen in Waltenhofen, Wiggensbach und Weißensberg an folgenden Anlagen möglich: Vergärungsanlage Kempten-Schlatt, Kompostwerk OA-Süd und Grüngutannahmestelle Oberstdorf. Kontakt: Servicecenter
Kontakt:
Servicecenter
Tel. 0831 25282 0
zak@zak-kempten.de
www.zak-kempten.de
Am Freitag, 10.04.2026 startet der Wochenmarkt in die neue Saison und geht dann durchgehend bis einschließlich 30.10.2026. Jeden Freitag von 07:30 Uhr bis 12:45 Uhr bieten unsere Händler wieder Ihre Ware an. Ist der Freitag ein Feiertag, so findet der Wochenmarkt am Vortag statt.
Informationen über den Wochenmarkt erhalten Sie bei Frau Wegmann unter 08326/996-122 (vormittags).
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eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 12 Gaststättengesetz (GastG)
Das kommunale Energiemanagement wurde am 01. Juni 2025 in Zusammenarbeit mit dem Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!) aus Kempten begonnen. Dabei werden in den Liegenschaften der Gemeinde Schwachpunkte identifiziert, Schulungen und Einweisungen der Gebäudeverantwortlichen und Nutzer erfolgen und die Verbrauchswerte werden überwacht.
Hierbei findet eine Begehung der Liegenschaften mit einem Mitarbeiter der eza! statt, dabei werden die Einstellwerte der Anlagentechnik, sowie die Verbrauchswerte monatlich erfasst.
Zu den Liegenschaften zählen das Kurhaus Fiskina, die Grundschule mit Turnhalle, die Feuerwehrhäuser in Fischen, Langenwang und Thalhofen, sowie das HdG Langenwang.
Die folgenden Arbeiten finden im Rahmen des Kommunalen Energiemanagements statt:
Das kommunale Energiemanagement läuft bis 31. März 2028 in der oben genannten Form.
Wir halten Sie über die Fortschritte des Kommunalen Energiemanagements auf dem Laufenden und freuen uns auf eine gemeinsame, nachhaltige Zukunft!
Implementierung eines Kommunalen Energiemanagements für die Liegenschaften der Gemeinde Fischen i. Allgäu
(Förderkennzeichen 67K24142)

„Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie